Zuständigkeit
Die Landeshauptstadt Stuttgart – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Friedhofsbetriebe ist für den Neuen Friedhof Weilimdorf zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Köstlinstraße 189, 70499 Stuttgart. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.
Kontakt
- Telefon für den Neuen Friedhof Weilimdorf: +49-711-21698249
- E-Mail für den Neuen Friedhof Weilimdorf: Pragfriedhof@stuttgart.de
Kontakt und Vorsprache bei der Landeshauptstadt Stuttgart – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Friedhofsbetriebe:
| Wochentag | Servicezeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30–15:30 Uhr. |
Anfrage vorbereiten
Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Neuer Friedhof Weilimdorf. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Fußgängertor, Friedhofskapelle, Informationstafel, Toilette.
Wofür Sie die Landeshauptstadt Stuttgart – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Friedhofsbetriebe benötigen
Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Neuen Friedhof Weilimdorf. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 14 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.